Urheberrecht

Das Urheberrecht ist kein Registerrecht, sondern entsteht im Zeitpunkt der geistigen Schöpfung im Bereich der Literatur und Kunst. Voraussetzung für den Schutz einer Schöpfung ist ihr individueller Charakter, nicht aber ihr Wert und Zweck. Vom Urheberrechtsschutz ausgeschlossen sind Form und Inhalt (Aussage) des Werks.

Daneben besteht auch ein Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Ton- und Bildträgern sowie der Sendeunternehmen - die sog. verwandten Schutzrechte.

Erster Inhaber des Urheberrechts ist immer mindestens eine natürliche Person. Das Urheberrecht kann danach aber auch auf Unternehmen übertragen werden.

Checkliste:

Weitergehende Informationen

Rechtliche Grundlagen
- Urheberrechtsgesetz, URG
- Urheberrechtsverordnung, URV
- Topographiengesetz, ToG
- Topographienverordngung, ToV
- Berner Übereinkunft, BÜ

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