Widerspruchsverfahren

Wenn in der Schweiz eine Marke zugelassen wird, die mit der Marke eines Dritten identisch oder ähnlich ist, kann der Inhaber der älteren Marke beim Institut für Geistiges Eigentum Widerspruch einlegen. Hierfür steht ein einfaches und relativ kostengünstiges Verfahren zur Verfügung.

Der Widerspruch ist innerhalb von drei Monaten seit der Publikation einer nationalen Marke einzulegen. Bei internationalen Registrierungen beginnt diese Frist erst am ersten Tag des auf die Publikation folgenden Monats. Innert dieser Fristen ist auch die Widerspruchsgebühr von CHF 800 pro Marke zu bezahlen, auf welche der Widerspruch gestützt wird.

Der Inhaber der angefochtenen Marke kann unter Umständen den Nichtgebrauch der Widerspruchsmarke innerhalb der letzten fünf Jahre geltend machen, was zu einem zweiten Schriftenwechsel führt.


Übersicht zum Widerspruchsverfahren gegen eine Markenanmeldung in der Schweiz (Englisch)

Erläuterungen zum Widerspruchsverfahren gegen eine Markenanmeldung in der Schweiz (Englisch)
Richtlinien des Instituts für Geistiges Eigentum - Teil 5: Widerspruchsverfahren

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