Gerichtsverfahren

Gerichtsverfahren sollten wenn möglich vermieden werden.

Wenn keine einvernehmliche Lösung möglich oder Gefahr in Verzug ist, gilt es die rechtlichen Möglichkeiten auszunutzen: Neben Verbotsrechten (Löschung und Unterlassung der Benutzung der Konfliktmarke) besteht auch ein Anspruch auf Schadenersatz und Gewinnherausgabe.

Die Anwälte von Swissberg haben langjährige Erfahrung mit Gerichtsprozessen in Markensachen und einen hervorragenden Leistungsausweis.

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