Benutzung

Nichtgebrauch einer Schweizer Marke während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren (sog. Benutzungsschonungsfrist) kann dazu führen, dass der Markeninhaber den Schutz verliert. Diese Gefahr besteht auch bei kombinierten Wort-/Bildmarken, die nicht mehr in der Form verwendet werden, wie sie im Markenregister eingetragen sind.

Swissberg empfiehlt Unternehmen, das Markenportfolio in regelmässigen Abständen zu überprüfen.

Checkliste:

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Los Angeles 10:04
Chicago 12:04
New York 13:04
London 18:04
Zurich 19:04
Moscow 20:04
Dubai 21:04
New Delhi 22:34
Beijing 01:04
Tokyo 02:04
Sydney 03:04
Wellington 05:04