Benutzung

Nichtgebrauch einer Schweizer Marke während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren (sog. Benutzungsschonungsfrist) kann dazu führen, dass der Markeninhaber den Schutz verliert. Diese Gefahr besteht auch bei kombinierten Wort-/Bildmarken, die nicht mehr in der Form verwendet werden, wie sie im Markenregister eingetragen sind.

Swissberg empfiehlt Unternehmen, das Markenportfolio in regelmässigen Abständen zu überprüfen.

Checkliste:

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Los Angeles 21:31
Chicago 23:31
New York 00:31
London 05:31
Zurich 06:31
Moscow 07:31
Dubai 08:31
New Delhi 10:01
Beijing 12:31
Tokyo 13:31
Sydney 14:31
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