Benutzung

Nichtgebrauch einer Schweizer Marke während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren (sog. Benutzungsschonungsfrist) kann dazu führen, dass der Markeninhaber den Schutz verliert. Diese Gefahr besteht auch bei kombinierten Wort-/Bildmarken, die nicht mehr in der Form verwendet werden, wie sie im Markenregister eingetragen sind.

Swissberg empfiehlt Unternehmen, das Markenportfolio in regelmässigen Abständen zu überprüfen.

Checkliste:

twitter
Los Angeles 20:24
Chicago 22:24
New York 23:24
London 04:24
Zurich 05:24
Moscow 06:24
Dubai 07:24
New Delhi 08:54
Beijing 11:24
Tokyo 12:24
Sydney 13:24
Wellington 15:24