Benutzung

Nichtgebrauch einer Schweizer Marke während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren (sog. Benutzungsschonungsfrist) kann dazu führen, dass der Markeninhaber den Schutz verliert. Diese Gefahr besteht auch bei kombinierten Wort-/Bildmarken, die nicht mehr in der Form verwendet werden, wie sie im Markenregister eingetragen sind.

Swissberg empfiehlt Unternehmen, das Markenportfolio in regelmässigen Abständen zu überprüfen.

Checkliste:

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Los Angeles 21:18
Chicago 23:18
New York 00:18
London 05:18
Zurich 06:18
Moscow 07:18
Dubai 08:18
New Delhi 09:48
Beijing 12:18
Tokyo 13:18
Sydney 14:18
Wellington 16:18