Benutzung

Nichtgebrauch einer Schweizer Marke während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren (sog. Benutzungsschonungsfrist) kann dazu führen, dass der Markeninhaber den Schutz verliert. Diese Gefahr besteht auch bei kombinierten Wort-/Bildmarken, die nicht mehr in der Form verwendet werden, wie sie im Markenregister eingetragen sind.

Swissberg empfiehlt Unternehmen, das Markenportfolio in regelmässigen Abständen zu überprüfen.

Checkliste:

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Los Angeles 22:40
Chicago 00:40
New York 01:40
London 06:40
Zurich 07:40
Moscow 08:40
Dubai 09:40
New Delhi 11:10
Beijing 13:40
Tokyo 14:40
Sydney 15:40
Wellington 17:40