Benutzung

Nichtgebrauch einer Schweizer Marke während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren (sog. Benutzungsschonungsfrist) kann dazu führen, dass der Markeninhaber den Schutz verliert. Diese Gefahr besteht auch bei kombinierten Wort-/Bildmarken, die nicht mehr in der Form verwendet werden, wie sie im Markenregister eingetragen sind.

Swissberg empfiehlt Unternehmen, das Markenportfolio in regelmässigen Abständen zu überprüfen.

Checkliste:

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Los Angeles 14:29
Chicago 16:29
New York 17:29
London 22:29
Zurich 23:29
Moscow 01:29
Dubai 02:29
New Delhi 03:59
Beijing 06:29
Tokyo 07:29
Sydney 09:29
Wellington 11:29