Benutzung

Nichtgebrauch einer Schweizer Marke während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren (sog. Benutzungsschonungsfrist) kann dazu führen, dass der Markeninhaber den Schutz verliert. Diese Gefahr besteht auch bei kombinierten Wort-/Bildmarken, die nicht mehr in der Form verwendet werden, wie sie im Markenregister eingetragen sind.

Swissberg empfiehlt Unternehmen, das Markenportfolio in regelmässigen Abständen zu überprüfen.

Checkliste:

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Los Angeles 12:51
Chicago 14:51
New York 15:51
London 20:51
Zurich 21:51
Moscow 22:51
Dubai 23:51
New Delhi 01:21
Beijing 03:51
Tokyo 04:51
Sydney 05:51
Wellington 07:51