Benutzung

Nichtgebrauch einer Schweizer Marke während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren (sog. Benutzungsschonungsfrist) kann dazu führen, dass der Markeninhaber den Schutz verliert. Diese Gefahr besteht auch bei kombinierten Wort-/Bildmarken, die nicht mehr in der Form verwendet werden, wie sie im Markenregister eingetragen sind.

Swissberg empfiehlt Unternehmen, das Markenportfolio in regelmässigen Abständen zu überprüfen.

Checkliste:

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Los Angeles 03:19
Chicago 05:19
New York 06:19
London 11:19
Zurich 12:19
Moscow 13:19
Dubai 14:19
New Delhi 15:49
Beijing 18:19
Tokyo 19:19
Sydney 20:19
Wellington 22:19