Benutzung

Nichtgebrauch einer Schweizer Marke während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren (sog. Benutzungsschonungsfrist) kann dazu führen, dass der Markeninhaber den Schutz verliert. Diese Gefahr besteht auch bei kombinierten Wort-/Bildmarken, die nicht mehr in der Form verwendet werden, wie sie im Markenregister eingetragen sind.

Swissberg empfiehlt Unternehmen, das Markenportfolio in regelmässigen Abständen zu überprüfen.

Checkliste:

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Los Angeles 23:11
Chicago 01:11
New York 02:11
London 06:11
Zurich 07:11
Moscow 09:11
Dubai 10:11
New Delhi 11:41
Beijing 14:11
Tokyo 15:11
Sydney 17:11
Wellington 19:11