Benutzung

Nichtgebrauch einer Schweizer Marke während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren (sog. Benutzungsschonungsfrist) kann dazu führen, dass der Markeninhaber den Schutz verliert. Diese Gefahr besteht auch bei kombinierten Wort-/Bildmarken, die nicht mehr in der Form verwendet werden, wie sie im Markenregister eingetragen sind.

Swissberg empfiehlt Unternehmen, das Markenportfolio in regelmässigen Abständen zu überprüfen.

Checkliste:

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Los Angeles 23:53
Chicago 01:53
New York 02:53
London 07:53
Zurich 08:53
Moscow 10:53
Dubai 11:53
New Delhi 13:23
Beijing 15:53
Tokyo 16:53
Sydney 18:53
Wellington 20:53