Patentrecht

Das Patentrecht schützt Erfindungen und gibt dem Erfinder entsprechend das ausschliessliche Recht zur eigenen Nutzung und Lizenzierung oder zum Verkauf.

Voraussetzung für die Erlangung von Patenten sind erstens die Neuheit der Erfindung, zweitens darf sie nicht naheliegend sein und drittens muss sie gewerblich anwendbar und nicht naheliegend sein.

Checkliste:

Weitergehende Informationen

Rechtliche Grundlagen
- Patentgesetz, PatG
- Patentverordnung, PatV
- Patentgerichtsgesetz, PatGG
- Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens, PCT
Europäisches Patentübereinkommen, EPÜ 2000

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