Kennzeichenrechte im Allgemeinen

Neben dem Markenrecht fallen weitere Formen von Zeichen unter den weiten Begriff des Kennzeichenrechts. Hierzu gehören insbesondere das Firmenrecht, die Personen- und Handelsnamen sowie Domainnamen.

Ebenso fallen Herkunftsangaben unter das Kennzeichenrecht und werden in einem speziellen Kapitel des Schweizer Markengesetzes geregelt. Daneben enthalten aber auch andere Gesetze Bestimmungen zur Frage der geographischen Herkunft von Waren und deren Kennzeichnung, etwa das Landwirtschafts- und Lebensmittelrecht oder die geplante Swissness-Gesetzgebung.

Besonders zu beachten ist das Zusammenspiel von Firmenrechten, Namensrechten, Domainnamen und dem Markenrecht.

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