Designrecht

Das Designrecht (früher Muster- und Modellrecht, in Deutschland Geschmacksmuster) schützt ästhetisch motivierte, flächenhafte oder körperliche Gestaltungen von gewerblichen oder industriellen Produkten.

Es handelt sich bei Designs also um visuell wahrnehmbare Gestaltungen, welche mit einem Registerrecht gesichert werden können. Um Schutz erlangen zu können, muss die Gestaltung neu sein und Eigenart besitzen. Zudem darf die Gestaltung nicht rein funktionaler Natur sein.

Checkliste:

Weitergehende Informationen

Rechtliche Grundlagen
- Designgesetz, DesG 
- Designverordnung, DesV 
- Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle
- Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmackmuster, GGV

twitter
Los Angeles 12:58
Chicago 14:58
New York 15:58
London 20:58
Zurich 21:58
Moscow 23:58
Dubai 00:58
New Delhi 02:28
Beijing 04:58
Tokyo 05:58
Sydney 07:58
Wellington 09:58